Studienplan der Fakultät für Geoinformation
Den rechtlichen Rahmen für die Studiengänge der Fakultät für Geoinformation bilden Verordnungen und Satzungen der Hochschule.
Zur Sicherstellung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden gibt es ergänzend den nachfolgenden Studienplan. Er enthält insbesondere Angaben, die das Studienangebot und den -ablauf präzisieren. Zudem gibt er wichtige Hinweise zur effektiven Gestaltung des Studiums.
SPO für Ihren Studiengang
In der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) finden Sie für den Studiengang spezifische Informationen, wie Regelstudienzeit und Informationen zur Abschlussarbeit. Bei den Bachelorstudiengängen finden Sie hier auch Vorgaben, die den Studienfortschritt regeln, wie die sog. Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, die Vorrückungsregelungen sowie Angaben zum praktischen Studiensemester. Ebenfalls in der SPO enthalten ist im Anhang eine Liste der angebotenen Lehrveranstaltungen.
Link zu den HM Studien- und PrüfungsordnungenModulkatalog für Ihren Studiengang
Ergänzend zur SPO gibt es den Modulkatalog für Ihren Studiengang. Es enthalten Semester spezifische Informationen zu den jeweiligen Modulen, insbesondere die Anzahl und Art der Semesterwochenstunden (SWS), Informationen zu den Lehrinhalten, die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung sowie vorgeschlagene Literatur und ob das Modul in englischer Sprache angeboten wird.
Modulkatalog für Ihren Studiengang
Der Katalog der Wahlpflichtmodule ist genauso aufgebaut wie der Modulkatalog und beinhaltet alle für das laufende Semester angebotenen Wahlpflichtmodule.
Vorlesungsplan für alle Studiengänge der FK08
Der Vorlesungsplan schließlich komplettiert die Informationen zur Lehrdurchführung und enthält die Veranstaltungszeiten und -räume sowie die Namen der Lehrenden.
Vorlesungspläne der FK08Module in englischer Sprache
Die Information, welche Module im aktuellen Semester in englischer Sprache abgehalten werden, ist im Modulkatalog zum aktuellen Semester verfügbar.
Liste der hochschulweit angebotenen CiEDer Prüfungs- und Prüfungshilfsmittelkatalog
Als weitere Ergänzung zur SPO gibt es den Prüfungs- und Prüfungshilfsmittelkatalog. Hier sind Informationen zu den angebotenen Prüfungen enthalten, wie bspw. Namen von Erst- und Zweitprüfenden, die Prüfungsdauer, Art der Prüfung sowie die zugelassenen Prüfungshilfsmittel. Der Prüfungs- und Prüfungshilfsmittelkatalog wird bis spätestens vier Wochen nach Semesterstart veröffentlicht.
Prüfungs- und PrüfungshilfsmittelkatalogBekanntmachungen und hochschulweite Termine
Hochschulweite Termine: Allgemeine Informationen zu den Prüfungen, wie Beginn und Ende des Anmelde- und Prüfungszeitraumes, Fristen für die Beantragung eines möglichen Nachteilsausgleichs oder aber auch Termine für die Notenbekanntgabe und die Noteneinsicht werden hochschulweit bekannt geben.
Fristen und TerminePrüfungstermine für schriftliche und mündliche Prüfungen
Konkrete Informationen zu den anstehenden Prüfungen werden schließlich durch den Katalog der Prüfungstermine bekannt gegeben. In diesem Katalog werden spätestens vier Wochen vor Beginn der schriftlichen und mündlichen Prüfungen die Prüfungstage und Prüfungszeiten sowie spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen und mündlichen Prüfungen die Prüfungsräume veröffentlicht.
PrüfungstermineTermine für Modularbeiten
Nicht gelistet bei den Prüfungsterminen sind Modularbeiten. Deren Bearbeitungsdauer und Abgabefrist, ihre Ausgabe und ihr Umfang, die Form der Abgabe und die Festlegung des Abgabetermins werden von den jeweiligenLehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Falls von Lehrenden nicht anders bestimmt, ist der letzte Abgabetermin für Modularbeiten der letzte Tag der Vorlesungszeit.
Nachteilsausgleich
Studierende, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, an einer Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form teilzunehmen, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des HM Prüfungsausschusses.
HM PrüfungsausschussPrüfungen mit mehreren Teilen
Besteht eine Prüfung aus mehreren Teilen, so muss generell jeder Teil bestanden werden. Das Bestehen beider Teilprüfungen muss jedoch nicht im selben Semester erfolgen.
Bewertung der Prüfungen
Prüfungen und die Abschlussarbeit werden i.d.R. in dem an der HM üblichen Notenschema bewertet. Abweichend davon kann es auch Prüfungsleistungen geben, die der einfachen Bewertung unterliegen, d.h. diese müssen nur mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt bestanden werden. Welche Prüfungsleistungen dieser einfachen Bewertung unterliegen, ist in der SPO aufgeführt und wird auch im Prüfungatalog gekennzeichnet. Diese Module fließen auch nicht in die Berechnung der BC-Endnote ein.
Freiwillige Praktikumsleistungen
In Anhang 1 der SPO werden außerdem Module gelistet, bei denen die Modulendnote durch sog. Freiwillige Praktikumsleistungen (FrwL) verbessert werden kann. Bei diesen Modulen kann die erfolgreiche Praktikumsteilnahme mit einer Gewichtung zwischen 0% bis 30% in die Modulendnote mit einfließen. Die Teilnahme an diesem Bonuspunktesystem ist freiwillig, die Höhe des Bonus und die Modalitäten zur Vergabe von Bonuspunkten werden von der jeweiligen Dozentin bzw. vom jeweiligen Dozent
Praktisches Studiensemester (nur für Bachelorstudiengänge)
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum praktischen Studiensemester sind in der SPO geregelt. Das praktische Studiensemester soll in einem Unternehmen, einer Behörde oder einer Organisation durchgeführt werden.
Informationen zum PraxissemesterAbschlussarbeit
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit sind in der SPO geregelt.
Antrag und weitere Informationen zum Ablauf der Abschlussarbeit